Trachtenkauf gehört nicht zu sozialen Leistungen

Heraus aus der Jeans und den jeden Tag getragenen T-Shirts, Pullis und anderen Alltagsklamotten – hinein in die Trachten: Das verleiht das Gefühl, der Tag sei etwas Besonderes. Fesch, stilvoll und elegant ist jeder Mann, der eine Lederhose oder einen Trachtenanzug anzieht; gleiche Attribute verwendet man, wenn eine Dame ein elegantes Dirndl oder ein sexy Mini Dirndl anzieht. Doch nicht jeder Mensch hat auch die Möglichkeit, sich für seinen Kleiderschrank eine solche Ausstattung zuzulegen. Besondere Kleidung kostet auch mehr Geld – selbst das günstigste Dirndl ist nicht in der Discounter Klasse von Jeans und T-Shirts zu finden.

Alltagskleidung und Trachten im Preisvergleich

Der Preisvergleich zeigt schnell, wie viel Unterschied zwischen normaler Alltagsbekleidung und Trachten besteht. Ein T-Shirt im Kleiderdiscounter kostet manchmal weniger als drei Euro; eine Jeanshose gibt es – natürlich ohne einen signifikanten Markenstempel – für zehn Euro oder manchmal sogar günstiger. Wird im gleichen Discounter das sporadische Angebot von Trachten gemacht, sind diese ebenfalls günstig, aber nur im Vergleich zu den Markenherstellern und Händlern, die Wert auf Qualität achten. Im Discounter bekommt die Dame ein Mini Dirndl für unter hundert Euro, die Lederhose gibt es für etwa das gleiche Geld. Eine große Preisschere klafft also zwischen den billigsten Trachten und der Discounter Kleidung, die zum Beispiel von einem Hartz IV Einkommen gekauft werden muss, weil kein Geld für Besonderheiten übrig ist. Geht der Kunde dann in den qualitativ höherwertigen Bereich der Trachten, wie etwa auf den Seiten von Trachtenshop.de zu sehen, ist der Unterschied noch höher.

Hartz IV deckt den Grundbedarf

Ein Hartz IV Empfänger, der sich ein Trachten Ensemble anschaffen möchte, muss dies in die Tat umsetzen, indem er sich das Geld für die schöne Kleidung vom Munde abspart. Es bleibt kaum Spielraum für das Sparen, denn der Grundbedarf beschreibt nun einmal das, was er ist. Der Mensch soll grundsätzlich versorgt werden. Dazu gehört saubere, aber eben günstige Kleidung, dazu zählen einfaches Schuhwerk und ab und an ein Friseurbesuch. Darüber hinaus sollen vom Sozialgeld ein Dach über dem Kopf mit Heizung und Wasser ermöglicht werden und natürlich die Lebensmittel, die benötigt werden, dass ein Mensch nicht verhungert. Während es bei den Lebensmittel manchmal einen beantragbaren, aber auch beweispflichtigen Mehrbedarf gibt, wie etwa bei besonderen Erkrankungen, bei denen eine spezielle Ernährung medizinisch indiziert ist, ist das bei der Kleidung weitestgehend ausgeschlossen. Es gibt besondere Regelungen, die jedoch keinesfalls schmuckvolle Kleidung, wie es Trachten und andere Kleidungsstücke für besondere Anlässe nun einmal sind, betreffen. Bewilligt werden zum Beispiel für die Umstandsmode und die Erstausstattung für das Kind bei einer schwangeren Hartz IV Empfängerin, in einem gewissen Rahmen natürlich.

Trachten trotzdem erwerben?

Auch das, was ein Hartz IV Empfänger besitzen darf, ist weitestgehend streng geregelt. Alle Dinge von höherem Wert fallen in diese Klausel, wie etwa wertvoller Schmuck und teure Kleidung, das Auto oder Grundbesitz. Wer ein Auto von einem Verwandten geschenkt bekommt oder erbt, muss das zunächst bei der ArGe anzeigen. Dann wird entschieden, ob der Sozialgeldempfänger dieses verkaufen muss oder behalten darf. Nicht betroffen sind davon allerdings Kleidungsstücke, wie etwa ein Dirndl oder eine Lederhose aus dem Online Shop, deren Wert um die 150 Euro liegt. Bekommt ein Hartz IV Empfänger also ein Dirndl oder eine Lederhose geschenkt, kann diese auch – bis zu einem gewissen Wert – behalten werden. Die Oma, die der Jugendlichen ein Dirndl schenkt, handelt also nicht unklug; es sei denn, man rechnet, wofür das Geld anderweitig verwendet werden hätte können. Manchmal ist es aber genau ein solches Kleidungsstück, mit dem die Menschen sich einen Wunsch erfüllen. Leider ist das Hartz IV Dasein aber für teure Volksfestbesuche und andere besondere Anlässe, für die man besondere Kleidung braucht, ohnehin nicht ausgelegt. Die sozialen Leistungen vom Staat sollen ja nur den Grundbedarf abdecken

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