Ermittler berücksichtigen die Menschenrechte
Ermittlungen können von zwei unterschiedlichen Stellen vorgenommen werden. Das sind zum einen die staatlichen Stellen, die Kriminalität aufklären, zum anderen die privaten Ermittler, die neben begrenzten Einsätzen in ebendiesen Kriminalfällen auch in wirtschaftlichen und höchst privaten Angelegenheiten tätig werden. Die Arbeitsweise an sich unterscheidet sich in beiden Bereichen nur wenig – der Unterschied besteht hauptsächlich in den Befugnissen, die Staatsanwalt und Polizei haben, private Ermittler jedoch nur schwerlich bekommen.
Menschenrechtlich eingeschränkte Ermittlungen durch die Behörden
Besteht gegen einen Menschen der dringende Verdacht, dass dieser an einer Straftat beteiligt sein könnte, haben Staatsanwalt und ermittelnde Beamte von der Polizei viele Möglichkeiten, ihre Ermittlungen vorzunehmen. Zum einen gibt es heute die Möglichkeit, durch eine Datenbank, in der alle Straftäter erfasst sind, Fingerabdrücke und DNA-Spuren zu vergleichen. Hat ein Täter an einem Tatort einen Fingerabdruck hinterlassen oder auch nur ein Haar verloren, wird er auf diese Weise überführt werden. Die Erfassung dieser Daten ist gesetzlich geregelt – ein Beschluss zum Erzwingen der DNS-Proben Entnahme schnell auf dem Tisch. Soll eine private Wohnung auf Tatwaffen, Drogen oder andere Beweismittel hin untersucht werden, stellt ein zuständiger Richter einen Durchsuchungsbeschluss aus und schon hat der Verdächtige keine Handhabe mehr, sich gegen die Durchsuchung zu wehren. Weitere Möglichkeiten entstehen durch Erzwingungs- und Beugehaft, in die ein Verdächtiger genommen werden kann, beispielsweise um endlich Schulden – zum Beispiel beim Finanzamt – zu bezahlen oder eine Aussage zu einem Tathergang zu machen.
Die Beamten haben hier natürlich auch gewisse Rechte der Menschen zu beachten und dürfen nicht willkürlich gegen diese Menschenrechte auf Privatsphäre verstoßen. Betritt ein Beamter die Wohnung eines Verdächtigen ohne einen Durchsuchungsbeschluss, bekommt er größere disziplinarische Probleme – noch mehr, wenn dies ohne Wissen des Wohnungsbesitzers und zu ausdrücklichen Suchzwecken geschieht. Gleiches gilt für heimlich gesammelte DNS Spuren oder Fingerabdrücke. Die gesetzlichen Vorgaben regeln ganz klar, was ein Polizist bei seinen Ermittlungen darf, und wo er Beschlüsse braucht oder einfach andere Ermittlungswege beschreiten muss. Schon der Missbrauch der Kennzeichen-Überprüfung bei privaten PKW kann Folgen für einen Beamten haben – zum Beispiel wenn er nachsieht, welches Auto auf einen Nachbarn angemeldet ist, also der reine private Missbrauch der offiziellen staatlichen Datenbanken. Rein für die dienstliche Nutzung und beschränkt auf Tatverdächtige stehen diese Datenbanken zur Verfügung. Auch für Abhörmaßnahmen oder Videoüberwachung und Observation müssen ein ausreichender Grund sowie ein Beschluss vorliegen.
Der private Ermittler muss Menschenrechte wahren
Bei seinen Ermittlungen muss ein privater Ermittler ganz anders vorgehen, als seine staatlichen Kollegen. Er hat längst nicht die ausgiebigen Möglichkeiten, eine Person zu überprüfen und zu überwachen, wie es für seine Arbeit manchmal wichtig wäre. Die Detektive von www.ermittlungenallerart.de müssen sehr wohl ihre Arbeit abbrechen, wenn die Observation in die privaten Räume einer Person führen würde. Was durch das Fenster aus der Ferne nicht zu sehen ist, bekommen sie auch nicht in ihre Arbeitsprotokolle. Schon das Betreten eines fremden Grundstückes kann ein Hausfriedensbruch sein – das Eindringen in die Räumlichkeiten ist als Einbruch strafbar. Das Anbringen von Überwachungstechnik, zum Beispiel einer Abhöranlage oder einer Videoüberwachung ist folglich nur an frei zugänglichen Orten – oder mit einer geschickten Tarnung – möglich, es sei denn, diese Abhörmaßnahme findet in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt, womit ja eine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
Während die Behörden beispielsweise einen Computer konfiszieren dürfen, um die Daten darauf zu überprüfen, hat der Detektiv bei seinen Ermittlungen nur eine illegale Option auf die Einsicht in diese Daten. Ebenso wenig stehen Fingerabdrücke zum Abgleich oder DNS Proben zur Verfügung. Die Arbeit der privaten Ermittler ist wichtig, aber von deutlich größeren Schwierigkeiten begleitet, als die der Behörden. In Deutschland kann jeder davon ausgehen, dass illegale Ermittlungsmethoden weitestgehend ausgeschlossen sind. In anderen Ländern auf dieser Erde sieht das ganz anders aus – dort werden die Menschenrechte nur allzu gern übergangen, um politische Gegner aus dem Weg zu schaffen.